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Ruben M. Hackler, Lucia Herrmann: »Political Justice«: Otto Kirchheimer und die Formierung eines wissenschaftlich-politischen Begriffs
»Political Justice«: Otto Kirchheimer und die Formierung eines wissenschaftlich-politischen Begriffs
(p. 181 – 194)

Ruben M. Hackler, Lucia Herrmann

»Political Justice«: Otto Kirchheimer und die Formierung eines wissenschaftlich-politischen Begriffs

PDF, 14 pages

Wer die Rechtsprechung nutzt, um den politischen Gegner zu schwächen, handelt den Grundprinzipien einer neutralen, dezidiert unpolitischen Justiz zuwider, die als der Norm- und Normalfall liberaler Rechtsstaaten angesehen wird. Diese bis heute dominierende Ansicht stellte Otto Kirchheimer 1961 mit seinem Buch Political Justice: The Use of Legal Procedure for Political Ends grundsätzlich in Frage, indem er politische Justiz als integralen Bestandteil liberaler Rechtsstaaten definierte. Der Kommentar geht auf die biografischen und editorischen Hintergründe von Kirchheimers Abhandlung ein und arbeitet das Spezifische an Kirchheimers Begriff der »politischen Justiz« in Abgrenzung zum Begriff der »Klassenjustiz« heraus. Kirchheimers Ansatz erkennt das Politische in der Justiz, zeigt aber auch die Grenzen der Politisierbarkeit auf und öffnet damit den Blick für konkrete politische Handlungsspielräume, Legitimierungsstrategien und Wahrheitsregime, die juristische Verfahren bis heute hervorbringen.
 

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Obwohl Recht auf Wissen zurückgreift und neues Wissen produziert, ist der epistemische Status von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Rechtsansprüchen und Gerechtigkeitsvorstellungen in der wissensgeschichtlichen Forschung bislang wenig beleuchtet worden. Diese Ausgabe untersucht den breiten Fundus von Wissen, der bei der Formulierung von Rechts- und Gerechtigkeitsansprüchen ebenso ins Spiel kommt wie bei Praxen des Anklagens, Ermittelns oder Urteilens. Auf welche Weise und in welcher Form finden dabei Wissensbestände aus anderen Disziplinen, Gesellschaftssphären und kulturellen Bereichen Eingang in die Rechtspraxis? Wie wirkt das Recht auf die Fabrikation von Wissen ein? Und welche Rolle spielen Kriterien und Praktiken der Rechtfertigung, der Zeugenschaft und der Macht?

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